LEGO® Creator Expert 10280 – Blumenstrauss
CHF 75.00
Nicht vorrätig
Beschreibung
Jedes Detail des Strausses besteht aus LEGO Elementen, die sich anpassen lassen, um ein einzigartiges Modell zu bilden. Die meisten Blumen verfügen über Blüten, die sich individuell positionieren lassen, um unterschiedlichste Arrangements zu ermöglichen. Zerlegen Sie die Stängel, um sie neu zu kombinieren und die Höhe und Form Ihrer Blumen zu verändern. Dieses Set gehört zur LEGO Botanik Kollektion für Erwachsene und enthält einige Elemente aus Biokunststoff, der aus nachhaltig angebautem Zuckerrohr gewonnen wird.
Produkt-Spezifikationen
Das LEGO® Bauset „Blumenstrauss“ (10280) ist ein besonderes Geschenk und ein anspruchsvolles Bauprojekt, um aus LEGO Steinen einen faszinierenden Blumenschmuck entstehen zu lassen. Hinweis: Es ist keine Vase enthalten.
Dieser Blumenstrauss begeistert mit lebendigen Farben und interessanten Formen nach dem Vorbild echter Blumen wie Rosen, Löwenmäulchen, Mohnblumen, Astern, Gänseblümchen und Gräsern.
Die anpassbaren Elemente lassen Ihre Fantasie aufblühen. Positionieren Sie die Blüten und Blätter und verändern Sie die Länge der Stängel, um wunderbare Arrangements zu erschaffen.
Die Stängel sind in unterschiedlichen Längen enthalten. Das Löwenmäulchen ist beispielsweise mit seinem geraden Stängel 36 cm hoch
Als allererster LEGO® Blumenstrauss enthält dieses Set jede Menge neue Farben und Formen, die erwachsene LEGO Fans lieben werden.
Die Blumen aus 17 ungewöhnlichen LEGO® Elementen mit realistischen Blütenformen und -farben lassen ein ebenso überraschendes wie sehenswertes Schaustück entstehen.
Wichtige Hinweise zu Herstellergarantie und Verpackungszustand:
Beim angebotenen Produkt handelt es sich um Neuware in einer ungeöffneten Originalverpackung und 24 Monaten Herstellergarantie. Im Garantiefall erfolgt die Reparatur bzw. der Austausch direkt über die Equivesta AG.
Lager- und Transportspuren an der Originalverpackung sind möglich, ebenso Aufkleber (z.B. für Barcodes). Kunden akzeptieren mit dem Kauf, dass dies keinen Grund für eine Reklamation darstellt.